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Kollektivvertrag in Österreich einfach erklärt: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Bäckerei Bräuer – Reichenthal

Fast jeder Arbeitnehmer in Österreich hat einen Kollektivvertrag – aber die wenigsten wissen, was drinsteht. Dabei entscheidet der KV über dein Mindestgehalt, deine Zuschläge und viele deiner Rechte. Dieser Beitrag erklärt den Kollektivvertrag einfach und praxisnah.

Der Kollektivvertrag ist das Mindestgehalt-Gesetz deiner Branche – geschrieben von Gewerkschaft und Arbeitgebern, gültig für fast alle.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der KV gilt für rund 98 Prozent aller Arbeitnehmer in Österreich
  • Er legt Mindestgehälter nach Verwendungsgruppen fest
  • Auch Zuschläge, Arbeitszeit, Urlaub und Fristen stehen im KV
  • Dein KV gilt automatisch – auch wenn er im Vertrag nicht erwähnt wird

Was ist ein Kollektivvertrag?

Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung zwischen der Gewerkschaft und den Arbeitgebervertretern einer Branche – zum Beispiel für den Handel, das Baugewerbe oder die Gastronomie. Er gilt für alle Betriebe und alle Arbeitnehmer dieser Branche, egal ob jemand Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht. Es gibt in Österreich keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn – der KV erfüllt diese Rolle.

Auch im Handel und in der Bäckerei regelt der Kollektivvertrag das Mindestgehalt

Was der Kollektivvertrag regelt

  • Mindestgehalt: nach Verwendungsgruppen – je nach Tätigkeit und Erfahrung
  • Arbeitszeit: Normalarbeitszeit, Pausen, Schichtregelungen
  • Zuschläge: für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Sonderzahlungen: 13. und 14. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • Urlaub und Feiertage: teils über das Gesetz hinaus
  • Kündigungsfristen: vor allem für Arbeiter
  • Zulagen und Zuschüsse: etwa Schmutz-, Erschwer- oder Gefahrenzulagen

Verwendungsgruppen: Wo stehst du?

Jeder KV ordnet Tätigkeiten in Verwendungsgruppen ein – von einfachen Hilfsarbeiten bis zu Führungsaufgaben. Deine Einstufung bestimmt dein Mindestgehalt. Wichtig: Maßgeblich ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht das, was im Vertrag steht. Wer dauerhaft höherwertige Arbeit leistet, hat Anspruch auf die höhere Gruppe – und auf Nachzahlung.

Beispiel-BrancheTypische Verwendungsgruppen
HandelVon Verkaufshilfe bis Filialleitung, mehrere Stufen nach Erfahrung
BauHilfsarbeiter, Facharbeiter, Polier – mit eigenen Mindestsätzen
MetallindustrieBeschäftigungsgruppen A bis J nach Qualifikation
GastronomieGruppen nach Tätigkeit, etwa Service, Küche, Empfang
Die genauen Stufen und Beträge stehen im jeweiligen KV – kostenlos einsehbar bei der Arbeiterkammer.

Wo findest du deinen Kollektivvertrag?

Am einfachsten über die Arbeiterkammer: Auf der Website deiner AK gibt es alle KV mit den aktuellen Mindestgehaltstabellen, dazu einen Brutto-Netto-Rechner. Auch die Wirtschaftskammer (WKO) veröffentlicht die Vertragstexte. Im Zweifel hilft ein Anruf bei der AK – kostenlos und auf Wunsch in mehreren Sprachen.

Steht in deinem Vertrag weniger als im Kollektivvertrag, gilt der Kollektivvertrag. Immer.

Was tun, wenn der Betrieb den KV nicht einhält?

  1. KV-Tabelle und deine Verwendungsgruppe prüfen (AK-Website)
  2. Abrechnung mit der Tabelle vergleichen
  3. Das Gespräch mit dem Betrieb suchen – oft ist es ein Versehen
  4. Wenn nichts passiert: Arbeiterkammer einschalten. Sie fordert Nachzahlungen kostenlos ein – notfalls vor Gericht

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt der Kollektivvertrag auch, wenn er in meinem Vertrag nicht steht?

Ja. Der KV gilt kraft Gesetzes für alle Betriebe der Branche – unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht. Ein Vertrag darf nie schlechter sein als der KV, nur besser.

Woher weiß ich, welcher KV für mich gilt?

Entscheidend ist die Branche des Betriebs, nicht deine Tätigkeit. Arbeitest du als Buchhalterin in einem Bauunternehmen, gilt der Bau-KV. Die Arbeiterkammer sagt dir auf Anfrage sofort, welcher KV gilt.

Was ist eine Überzahlung?

Alles, was der Betrieb über das KV-Mindestgehalt hinaus zahlt. Die Überzahlung ist verhandelbar – das KV-Minimum nicht.


Fazit

Der Kollektivvertrag ist dein unsichtbarer Schutzschild im Job: Er garantiert Mindestgehalt, Zuschläge und faire Bedingungen – automatisch, ohne dass du darum bitten musst. Nimm dir eine halbe Stunde, finde deinen KV auf der Website der Arbeiterkammer und prüfe deine Verwendungsgruppe. Das ist die beste halbe Stunde, die du je in deine Finanzen investierst.