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Überstunden in Österreich: Bezahlung, Zuschläge und Zeitausgleich

Skorianz Bau Ges.m.b.H. – Magdalensberg

Mehr Arbeit, mehr Geld – so einfach ist es mit Überstunden in Österreich nicht immer. Zwischen Mehrstunden, Überstundenzuschlägen, Zeitausgleich und All-in-Klauseln verlieren viele Arbeitnehmer Geld. Dieser Beitrag erklärt, was dir bei Überstunden wirklich zusteht.

Eine Überstunde ist nicht einfach eine Stunde mehr: Mit Zuschlag ist sie 1,5 Stunden wert – in Geld oder in Freizeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Überstunden werden mit 50 % Zuschlag bezahlt oder 1:1,5 durch Zeitausgleich abgegolten
  • Mehrstunden (bei Teilzeit) haben nur 25 % Zuschlag
  • All-in-Verträge müssen genau sagen, wie viele Überstunden abgedeckt sind
  • Die Arbeitsgrenze liegt grundsätzlich bei 12 Stunden pro Tag und 60 pro Woche

Mehrstunden vs. Überstunden

Mehrstunden sind Stunden über der Teilzeit-Arbeitszeit, aber unter der Normalarbeitszeit (z. B. 30-Stunden-Kraft arbeitet 36 Stunden). Sie werden meist mit 25 Prozent Zuschlag bezahlt. Überstunden sind Stunden über der Normalarbeitszeit (meist 38,5 oder 40 Stunden pro Woche) – für sie gilt der 50-prozentige Zuschlag, wenn nicht der KV oder ein Zeitausgleich etwas anderes vorsieht.

ArtWann?Zuschlag
MehrstundeÜber Teilzeit-Arbeitszeit, unter Normalarbeitszeit25 %
Überstunde (Geld)Über Normalarbeitszeit50 % (KV kann mehr vorsehen)
Überstunde (Zeitausgleich)Über Normalarbeitszeit1 Stunde Arbeit = 1,5 Stunden frei
Nacht-/WochenendarbeitJe nach KVHäufig höhere Zuschläge
Der jeweilige Kollektivvertrag kann bessere Regelungen vorsehen – nie schlechtere.
Am Bau sind Überstunden Alltag – die Zuschläge machen einen echten Unterschied

Zeitausgleich statt Geld

Statt der Auszahlung können Überstunden durch Zeitausgleich abgegolten werden: Eine Überstunde entspricht dann 1,5 Stunden Freizeit. Wichtig: Der Zeitausgleich muss vereinbart werden – der Betrieb kann ihn nicht einfach einseitig anordnen, und er muss innerhalb der im KV vorgesehenen Fristen tatsächlich konsumiert werden können.

Die All-in-Falle

All-in-Verträge sollen alle Überstunden mit dem Gehalt abdecken. Zulässig ist das nur, wenn der Vertrag klar sagt, welche Leistungen (wie viele Überstunden, welche Zuschläge) damit abgegolten sind – und wenn das Gehalt über dem KV-Mindest liegt. Eine pauschale Klausel alle Überstunden sind abgegolten ist unzulässig. Wer regelmäßig mehr leistet, als der All-in-Vertrag deckt, hat Anspruch auf Nachzahlung.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Die Obergrenzen: grundsätzlich maximal 12 Stunden Arbeitszeit pro Tag und 60 Stunden pro Woche – und das auch nur vorübergehend; im Durchschnitt von 17 Wochen darf die Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Überstunden müssen zudem nicht immer geleistet werden: Bei dringenden betrieblichen Gründen sind sie zulässig, aber wer etwa kleine Kinder betreut, kann sich auf Unzumutbarkeit berufen.


Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel Zuschlag bekomme ich für Überstunden?

In der Regel 50 Prozent auf den Grundlohn – der Kollektivvertrag kann mehr vorsehen. Bei Zeitausgleich gilt: eine Überstunde ergibt 1,5 Stunden Freizeit. Mehrstunden bei Teilzeit haben nur 25 Prozent Zuschlag.

Sind alle Überstunden mit dem Gehalt abgedeckt – stimmt das?

Nur bei einem gültigen All-in-Vertrag, der genau beziffert, wie viele Überstunden abgedeckt sind, und wenn das Gehalt über dem KV-Mindest liegt. Pauschale Abgeltungsklauseln sind unzulässig.

Kann mein Arbeitgeber Überstunden einfach anordnen?

Nur bei dringendem betrieblichem Bedarf und innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen (12 Stunden/Tag, 60 Stunden/Woche). Bei Unzumutbarkeit – etwa Betreuung kleiner Kinder – kannst du Überstunden verweigern.


Fazit

Überstunden sind Arbeit und müssen bezahlt oder ausgeglichen werden – mit 50 Prozent Zuschlag oder 1,5-fachem Zeitausgleich. Dokumentiere deine Stunden, lies All-in-Klauseln genau und prüfe deinen Kollektivvertrag. Wer seine Rechte kennt, verschenkt kein Geld.