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Probemonat in Österreich: Rechte, Kündigung und Bezahlung

Baumeister Gerhard Bucher GmbH – Flaurling

Das erste Monat im neuen Job gilt als Probemonat – und viele glauben, sie hätten dann keine Rechte. Das stimmt nicht. Dieser Beitrag erklärt, was das Probemonat wirklich bedeutet: Kündigung ohne Frist, aber volles Gehalt, voller Versicherungsschutz und Urlaubsanspruch ab dem ersten Tag.

Das Probemonat ist kein rechtsfreier Raum: Gehalt, Sozialversicherung und Urlaubsanspruch gelten ab Tag eins.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Probemonat dauert maximal einen Monat
  • Beide Seiten können jederzeit ohne Frist und ohne Grund auflösen
  • Gehalt, Sozialversicherung und Kollektivvertrag gelten voll
  • Auch im Probemonat baust du Urlaubsanspruch auf

Was ist das Probemonat?

Das Probemonat (Probezeit) ist die erste Zeit eines neuen Arbeitsverhältnisses, in der beide Seiten prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. Gesetzlich darf die Probezeit maximal einen Monat betragen – alles darüber hinaus ist ungültig. Einzige Ausnahme: Bei Lehrlingen gelten eigene Regeln mit drei Monaten Probezeit.

Auch am Bau gilt: Im Probemonat gibt es volles Gehalt, keinen Probe-Preis

Kündigung im Probemonat

Im Probemonat kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden – auch von einem Tag auf den anderen. Das gilt für den Arbeitgeber genauso wie für dich. Wichtig: Die Auflösung muss nicht schriftlich erfolgen, ist aber im eigenen Interesse immer zu dokumentieren.

FrageRegel im Probemonat
KündigungsfristKeine – Auflösung jederzeit möglich
KündigungsgrundNicht erforderlich
KündigungsterminBeliebig, auch sofort
Lohn für gearbeitete TageVoll zu bezahlen
SozialversicherungVolle Anmeldung ab Tag eins
UrlaubsanspruchWird aliquot erworben
Einzige echte Besonderheit des Probemonats ist die fristlose Auflösbarkeit – alles andere gilt wie im normalen Arbeitsverhältnis.

Bezahlung: Es gibt kein Probegehalt

Auch im Probemonat gilt das volle kollektivvertragliche Gehalt. Angebote wie erst mal unbezahlt probearbeiten oder ein reduziertes Probegehalt sind unzulässig, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht. Ein kurzer, unverbindlicher Schnuppertag zum Reinschauen ist etwas anderes – aber wer regulär arbeitet, hat Anspruch auf regulären Lohn.

Urlaub, Krankenstand, Versicherung

  • Urlaub: Du erwirbst ab dem ersten Tag aliquoten Urlaubsanspruch
  • Krankenstand: Erkrankst du im Probemonat, gelten die normalen Entgeltfortzahlungsregeln
  • Sozialversicherung: Der Betrieb muss dich ab Tag eins anmelden – Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung inklusive
  • Unfallversicherung: Ein Arbeitsunfall am ersten Tag ist voll versichert

Häufige Fragen (FAQ)

Kann das Probemonat auf drei Monate verlängert werden?

Nein. Ein Monat ist das gesetzliche Maximum für Arbeitnehmer und Angestellte. Längere Probezeiten sind ungültig – danach gelten automatisch die normalen Kündigungsfristen. Nur Lehrlinge haben drei Monate Probezeit.

Bekomme ich im Probemonat weniger Gehalt?

Nein. Es gibt kein reduziertes Probegehalt: Es gilt der volle Kollektivvertrag bzw. das vereinbarte Gehalt, inklusive aller Zulagen und Zuschläge.

Muss ich eine Kündigung im Probemonat begründen?

Nein – weder du noch der Arbeitgeber müssen Gründe nennen. Nimm die Auflösung trotzdem schriftlich entgegen oder bestätige sie schriftlich, damit das Datum klar dokumentiert ist.


Fazit

Das Probemonat gibt beiden Seiten die Freiheit, ohne Frist zu gehen – aber es nimmt dir kein einziges Recht: volles Gehalt, volle Versicherung, voller KV-Schutz ab dem ersten Tag. Nutze das Monat, um Betrieb und Team kennenzulernen. Und wenn es nicht passt: Auch du kannst jederzeit gehen, ohne etwas erklären zu müssen.