Zum Inhalt springen
Zurück zum Blog

13. und 14. Gehalt in Österreich: Wer bekommt Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld?

Wolfratshauser Hütte – Lermoos

Zwei zusätzliche Monatsgehälter pro Jahr – in Österreich für Millionen Arbeitnehmer Normalität. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gehören zu den beliebtesten Besonderheiten des österreichischen Arbeitsrechts. Wer bekommt sie, wann werden sie ausgezahlt und warum bleibt netto mehr übrig? Alle Antworten hier.

Urlaubsgeld im Sommer, Weihnachtsgeld im Winter – das 13. und 14. Gehalt ist in Österreich kein Bonus, sondern oft fester Vertragsbestandteil.

Das Wichtigste in Kürze

  • 13. Gehalt = Urlaubsgeld, 14. Gehalt = Weihnachtsgeld
  • Anspruch besteht, wenn Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag ihn vorsieht
  • Auszahlung meist im Juni und November/Dezember
  • Sonderzahlungen werden steuerlich begünstigt behandelt

Was sind 13. und 14. Gehalt?

Das 13. Gehalt heißt Urlaubsgeld und wird typischerweise vor der Urlaubszeit – meist im Juni – ausgezahlt. Das 14. Gehalt ist das Weihnachtsgeld, das meist im November oder Dezember kommt. Zusammen entsprechen sie meist je einem vollen Monatsgehalt: Wer 2.500 Euro brutto verdient, bekommt also oft rund 5.000 Euro zusätzlich im Jahr.

Wer hat Anspruch?

Es gibt kein allgemeines Gesetz, das allen Arbeitnehmern ein 13. und 14. Gehalt garantiert. Der Anspruch entsteht durch:

  • Kollektivvertrag: Die meisten KVs in Österreich sehen beide Sonderzahlungen vor – dann haben alle Arbeitnehmer der Branche Anspruch
  • Arbeitsvertrag: Auch ohne KV kann der Betrieb Sonderzahlungen vereinbaren
  • Betriebsvereinbarung oder Gleichbehandlung: Bekommen alle anderen im Betrieb Sonderzahlungen, kannst du dich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen
Von der Landwirtschaft bis zur Industrie: Sonderzahlungen regelt der jeweilige Kollektivvertrag

Wann wird ausgezahlt?

SonderzahlungÜblicher Auszahlungszeitpunkt
13. Gehalt (Urlaubsgeld)Meist mit der Juni-Abrechnung, teils Mai oder Juli
14. Gehalt (Weihnachtsgeld)Meist mit der November- oder Dezember-Abrechnung
Der genaue Termin steht im Kollektivvertrag oder im Arbeitsvertrag.

Aliquot: Eintritt und Austritt unter dem Jahr

Wer das ganze Kalenderjahr gearbeitet hat, bekommt die vollen Sonderzahlungen. Trittst du unter dem Jahr ein oder aus, werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld meist aliquot – anteilig nach Monaten – berechnet. Sechs Monate im Betrieb bedeuten also in der Regel die Hälfte der Sonderzahlungen. Details regelt der jeweilige KV.

Steuern: Warum netto mehr übrig bleibt

Sonderzahlungen sind steuerlich begünstigt: Bis zur Jahressechstel-Grenze (zwei Monatsgehälter) wird nur ein deutlich reduzierter Steuersatz fällig, zudem gibt es einen Freibetrag. Die Sozialversicherung wird normal abgezogen. Ergebnis: Vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleibt netto spürbar mehr als vom regulären Gehalt.


Häufige Fragen (FAQ)

Habe ich automatisch Anspruch auf ein 13. und 14. Gehalt?

Nur wenn Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung es vorsehen. In den meisten Branchen Österreichs ist das aber der Fall – prüfe deinen KV bei der Arbeiterkammer.

Bekomme ich Sonderzahlungen auch bei Kündigung?

Ja, aliquot: Für die Monate, die du im Kalenderjahr gearbeitet hast, steht dir der anteilige Anspruch zu – auch beim Austritt. Ausnahmen bei Selbstkündigung im ersten Jahr regelt der KV.

Sind 13. und 14. Gehalt voll steuerfrei?

Nicht steuerfrei, aber steuerbegünstigt: reduzierter Steuersatz bis zur Jahressechstel-Grenze. Netto bleibt deshalb deutlich mehr als vom normalen Gehalt.


Fazit

Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind einer der größten Vorteile des österreichischen Arbeitsmarkts: zwei zusätzliche Gehälter, steuerlich begünstigt, in den meisten Branchen garantiert. Prüfe deinen Kollektivvertrag – und wenn du dich bewirbst, achte darauf, ob das Inserat Gehälter mal 14 nennt. Das macht am Jahresende einen echten Unterschied.