Mehr Arbeit, mehr Geld – so einfach ist es mit Überstunden in Österreich nicht immer. Zwischen Mehrstunden, Überstundenzuschlägen, Zeitausgleich und All-in-Klauseln verlieren viele Arbeitnehmer Geld. Dieser Beitrag erklärt, was dir bei Überstunden wirklich zusteht.
Eine Überstunde ist nicht einfach eine Stunde mehr: Mit Zuschlag ist sie 1,5 Stunden wert – in Geld oder in Freizeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Überstunden werden mit 50 % Zuschlag bezahlt oder 1:1,5 durch Zeitausgleich abgegolten
- Mehrstunden (bei Teilzeit) haben nur 25 % Zuschlag
- All-in-Verträge müssen genau sagen, wie viele Überstunden abgedeckt sind
- Die Arbeitsgrenze liegt grundsätzlich bei 12 Stunden pro Tag und 60 pro Woche
Mehrstunden vs. Überstunden
Mehrstunden sind Stunden über der Teilzeit-Arbeitszeit, aber unter der Normalarbeitszeit (z. B. 30-Stunden-Kraft arbeitet 36 Stunden). Sie werden meist mit 25 Prozent Zuschlag bezahlt. Überstunden sind Stunden über der Normalarbeitszeit (meist 38,5 oder 40 Stunden pro Woche) – für sie gilt der 50-prozentige Zuschlag, wenn nicht der KV oder ein Zeitausgleich etwas anderes vorsieht.
| Art | Wann? | Zuschlag |
|---|---|---|
| Mehrstunde | Über Teilzeit-Arbeitszeit, unter Normalarbeitszeit | 25 % |
| Überstunde (Geld) | Über Normalarbeitszeit | 50 % (KV kann mehr vorsehen) |
| Überstunde (Zeitausgleich) | Über Normalarbeitszeit | 1 Stunde Arbeit = 1,5 Stunden frei |
| Nacht-/Wochenendarbeit | Je nach KV | Häufig höhere Zuschläge |

Zeitausgleich statt Geld
Statt der Auszahlung können Überstunden durch Zeitausgleich abgegolten werden: Eine Überstunde entspricht dann 1,5 Stunden Freizeit. Wichtig: Der Zeitausgleich muss vereinbart werden – der Betrieb kann ihn nicht einfach einseitig anordnen, und er muss innerhalb der im KV vorgesehenen Fristen tatsächlich konsumiert werden können.
Die All-in-Falle
All-in-Verträge sollen alle Überstunden mit dem Gehalt abdecken. Zulässig ist das nur, wenn der Vertrag klar sagt, welche Leistungen (wie viele Überstunden, welche Zuschläge) damit abgegolten sind – und wenn das Gehalt über dem KV-Mindest liegt. Eine pauschale Klausel alle Überstunden sind abgegolten ist unzulässig. Wer regelmäßig mehr leistet, als der All-in-Vertrag deckt, hat Anspruch auf Nachzahlung.
Wie viele Überstunden sind erlaubt?
Die Obergrenzen: grundsätzlich maximal 12 Stunden Arbeitszeit pro Tag und 60 Stunden pro Woche – und das auch nur vorübergehend; im Durchschnitt von 17 Wochen darf die Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Überstunden müssen zudem nicht immer geleistet werden: Bei dringenden betrieblichen Gründen sind sie zulässig, aber wer etwa kleine Kinder betreut, kann sich auf Unzumutbarkeit berufen.
Häufige Fragen (FAQ)
In der Regel 50 Prozent auf den Grundlohn – der Kollektivvertrag kann mehr vorsehen. Bei Zeitausgleich gilt: eine Überstunde ergibt 1,5 Stunden Freizeit. Mehrstunden bei Teilzeit haben nur 25 Prozent Zuschlag.
Nur bei einem gültigen All-in-Vertrag, der genau beziffert, wie viele Überstunden abgedeckt sind, und wenn das Gehalt über dem KV-Mindest liegt. Pauschale Abgeltungsklauseln sind unzulässig.
Nur bei dringendem betrieblichem Bedarf und innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen (12 Stunden/Tag, 60 Stunden/Woche). Bei Unzumutbarkeit – etwa Betreuung kleiner Kinder – kannst du Überstunden verweigern.
Fazit
Überstunden sind Arbeit und müssen bezahlt oder ausgeglichen werden – mit 50 Prozent Zuschlag oder 1,5-fachem Zeitausgleich. Dokumentiere deine Stunden, lies All-in-Klauseln genau und prüfe deinen Kollektivvertrag. Wer seine Rechte kennt, verschenkt kein Geld.

