Fünf Wochen bezahlter Urlaub pro Jahr – das steht den meisten Arbeitnehmern in Österreich zu. Doch wie wird der Urlaub im ersten Jahr berechnet, was passiert bei Kündigung, und wann verfällt Resturlaub? Dieser Beitrag erklärt deinen Urlaubsanspruch einfach und komplett.
Urlaub ist kein Geschenk des Arbeitgebers, sondern gesetzlicher Anspruch – fünf Wochen pro Jahr, bei voller Bezahlung.
Das Wichtigste in Kürze
- 5 Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr – bei 5-Tage-Woche sind das 25 Arbeitstage
- Nach 25 Dienstjahren steigt der Anspruch auf 6 Wochen
- Im ersten Arbeitsjahr wird der Urlaub aliquot aufgeteilt
- Urlaub verfällt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres
Wie viel Urlaub steht dir zu?
Das Urlaubsgesetz garantiert jedem Arbeitnehmer fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 25 Arbeitstage, bei einer 6-Tage-Woche 30 Werktage. Arbeitest du Teilzeit an drei Tagen pro Woche, stehen dir entsprechend 15 Urlaubstage zu – umgerechnet bleiben es immer fünf Wochen. Nach 25 Dienstjahren beim selben Arbeitgeber steigt der Anspruch auf sechs Wochen.

Aliquotierung: Urlaub im ersten Jahr
In den ersten sechs Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses erwirbst du den Urlaub anteilig: pro gearbeitetem Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Nach sechs Monaten steht dir der volle Jahresurlaub zu. Beispiel: Nach drei Monaten im neuen Job hast du bereits gut sechs Urlaubstage (bei 25 Tagen Jahresanspruch).
| Situation | Dein Urlaubsanspruch |
|---|---|
| Volles Arbeitsjahr, 5-Tage-Woche | 25 Arbeitstage (5 Wochen) |
| Nach 25 Dienstjahren | 30 Arbeitstage (6 Wochen) |
| Teilzeit 3 Tage/Woche | 15 Urlaubstage (= 5 Wochen) |
| Nach 3 Monaten im neuen Job | ca. 6 Arbeitstage (aliquot) |
Wann verfällt Urlaub?
Urlaub verfällt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Wer seinen Urlaub also jahrelang schiebt, verliert ihn nicht sofort – aber irgendwann doch. Praktisch heißt das: Alten Resturlaub zuerst verbrauchen, und bei Streitigkeiten hilft die Arbeiterkammer.
Krankheit und Kündigung im Urlaubsrecht
- Krank im Urlaub: Erkrankst du mehr als drei Tage im Urlaub, zählen diese Tage bei ärztlicher Bestätigung nicht als Urlaub
- Resturlaub bei Austritt: Nicht verbrauchter Urlaub wird am Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt (Ersatzleistung)
- Urlaub und Kündigung: Der Arbeitgeber darf Kündigung und Urlaub nicht so verbinden, dass du benachteiligt wirst
- Urlaubsplanung: Der Zeitpunkt wird einvernehmlich vereinbart – der Betrieb darf betriebliche Gründe geltend machen, muss aber deine Wünsche berücksichtigen
Häufige Fragen (FAQ)
25 Arbeitstage pro Arbeitsjahr – das entspricht fünf Wochen. Nach 25 Dienstjahren steigt der Anspruch auf 30 Arbeitstage, also sechs Wochen.
Ja. Vom ersten Monat an erwirbst du aliquoten Urlaub – ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro gearbeitetem Monat. Nach sechs Monaten steht dir der volle Jahresurlaub zu.
Er wird ausbezahlt. Für jeden nicht verbrauchten Urlaubstag steht dir eine Ersatzleistung zu – unabhängig davon, wer gekündigt hat.
Fazit
Dein Urlaubsanspruch in Österreich ist stark: fünf Wochen pro Jahr, aliquot ab dem ersten Monat, sechs Wochen nach 25 Dienstjahren – und nicht verbrauchter Resturlaub wird beim Ausscheiden ausbezahlt. Plane deinen Urlaub rechtzeitig, verbrauche alte Ansprüche zuerst, und bei Problemen: Arbeiterkammer anrufen.

