Das erste Monat im neuen Job gilt als Probemonat – und viele glauben, sie hätten dann keine Rechte. Das stimmt nicht. Dieser Beitrag erklärt, was das Probemonat wirklich bedeutet: Kündigung ohne Frist, aber volles Gehalt, voller Versicherungsschutz und Urlaubsanspruch ab dem ersten Tag.
Das Probemonat ist kein rechtsfreier Raum: Gehalt, Sozialversicherung und Urlaubsanspruch gelten ab Tag eins.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Probemonat dauert maximal einen Monat
- Beide Seiten können jederzeit ohne Frist und ohne Grund auflösen
- Gehalt, Sozialversicherung und Kollektivvertrag gelten voll
- Auch im Probemonat baust du Urlaubsanspruch auf
Was ist das Probemonat?
Das Probemonat (Probezeit) ist die erste Zeit eines neuen Arbeitsverhältnisses, in der beide Seiten prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. Gesetzlich darf die Probezeit maximal einen Monat betragen – alles darüber hinaus ist ungültig. Einzige Ausnahme: Bei Lehrlingen gelten eigene Regeln mit drei Monaten Probezeit.

Kündigung im Probemonat
Im Probemonat kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden – auch von einem Tag auf den anderen. Das gilt für den Arbeitgeber genauso wie für dich. Wichtig: Die Auflösung muss nicht schriftlich erfolgen, ist aber im eigenen Interesse immer zu dokumentieren.
| Frage | Regel im Probemonat |
|---|---|
| Kündigungsfrist | Keine – Auflösung jederzeit möglich |
| Kündigungsgrund | Nicht erforderlich |
| Kündigungstermin | Beliebig, auch sofort |
| Lohn für gearbeitete Tage | Voll zu bezahlen |
| Sozialversicherung | Volle Anmeldung ab Tag eins |
| Urlaubsanspruch | Wird aliquot erworben |
Bezahlung: Es gibt kein Probegehalt
Auch im Probemonat gilt das volle kollektivvertragliche Gehalt. Angebote wie erst mal unbezahlt probearbeiten oder ein reduziertes Probegehalt sind unzulässig, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht. Ein kurzer, unverbindlicher Schnuppertag zum Reinschauen ist etwas anderes – aber wer regulär arbeitet, hat Anspruch auf regulären Lohn.
Urlaub, Krankenstand, Versicherung
- Urlaub: Du erwirbst ab dem ersten Tag aliquoten Urlaubsanspruch
- Krankenstand: Erkrankst du im Probemonat, gelten die normalen Entgeltfortzahlungsregeln
- Sozialversicherung: Der Betrieb muss dich ab Tag eins anmelden – Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung inklusive
- Unfallversicherung: Ein Arbeitsunfall am ersten Tag ist voll versichert
Häufige Fragen (FAQ)
Nein. Ein Monat ist das gesetzliche Maximum für Arbeitnehmer und Angestellte. Längere Probezeiten sind ungültig – danach gelten automatisch die normalen Kündigungsfristen. Nur Lehrlinge haben drei Monate Probezeit.
Nein. Es gibt kein reduziertes Probegehalt: Es gilt der volle Kollektivvertrag bzw. das vereinbarte Gehalt, inklusive aller Zulagen und Zuschläge.
Nein – weder du noch der Arbeitgeber müssen Gründe nennen. Nimm die Auflösung trotzdem schriftlich entgegen oder bestätige sie schriftlich, damit das Datum klar dokumentiert ist.
Fazit
Das Probemonat gibt beiden Seiten die Freiheit, ohne Frist zu gehen – aber es nimmt dir kein einziges Recht: volles Gehalt, volle Versicherung, voller KV-Schutz ab dem ersten Tag. Nutze das Monat, um Betrieb und Team kennenzulernen. Und wenn es nicht passt: Auch du kannst jederzeit gehen, ohne etwas erklären zu müssen.

