Der Arbeitsvertrag liegt auf dem Tisch – und jetzt? Nicht einfach unterschreiben. Zehn Minuten Prüfung können dir später Tausende Euro und viel Ärger ersparen. Diese Checkliste zeigt jeden Punkt, den du vor der Unterschrift kontrollieren solltest.
Was im Vertrag steht, gilt. Was nicht im Vertrag steht, regelt der Kollektivvertrag. Und was dem KV widerspricht, ist ungültig – zu deinen Gunsten.
Das Wichtigste in Kürze
- Gehalt immer brutto und in Euro schriftlich – mündliche Zusagen zählen nicht
- Verwendungsgruppe und KV müssen zur tatsächlichen Tätigkeit passen
- All-in-Klauseln und Überstundenregelungen genau lesen
- Die Arbeiterkammer prüft Verträge kostenlos – vor der Unterschrift
Dienstzettel oder Arbeitsvertrag?
In Österreich bist du auch ohne schriftlichen Vertrag geschützt: Der Arbeitgeber muss dir spätestens eine Woche nach Arbeitsbeginn einen Dienstzettel aushändigen – ein Dokument mit den wichtigsten Arbeitsbedingungen. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist aber immer besser, weil er Details festhält. Entscheidend: Auch mündliche Vereinbarungen gelten, sind aber schwer zu beweisen. Deshalb gilt die Regel: Alles Wichtige schriftlich.

Die Checkliste: Diese Punkte prüfen
| Punkt im Vertrag | Worauf du achten solltest |
|---|---|
| Gehalt | Brutto-Betrag in Euro, schriftlich. Vergleiche mit der KV-Mindesttabelle deiner Verwendungsgruppe |
| Verwendungsgruppe & KV | Welcher KV gilt, welche Gruppe? Sie muss zur tatsächlichen Arbeit passen – sonst droht Unterbezahlung |
| Arbeitszeit | Wochenstunden, Normalarbeitszeit, Schichtmodell, Pausen |
| Überstunden / All-in | Bei All-in: Wie viele Überstunden sind abgedeckt? Pauschale Abgeltung ist unzulässig |
| Sonderzahlungen | 13. und 14. Gehalt ausdrücklich erwähnt? |
| Probemonat | Maximal ein Monat – längere Klauseln sind ungültig |
| Kündigungsfristen | Müssen mit KV oder Gesetz übereinstimmen |
| Urlaub | Mindestens 5 Wochen – alles darunter ist ungültig |
| Nebenpflichten & Konkurrenzverbote | Sehr weite Klauseln können dich nach dem Job blockieren |
| Ort & Versetzung | Fester Dienstort oder Versetzungsklausel für ganz Österreich? |
Typische Fallen im Arbeitsvertrag
- Mündliche Gehaltszusagen: Im Gespräch wurden 2.600 Euro versprochen, im Vertrag stehen 2.200? Es gilt der Vertrag
- Versetzungsklauseln: Der Dienstort ist ganz Österreich? Das kann tägliches Pendeln bedeuten
- Überlange Probezeiten: Alles über einem Monat ist unwirksam
- Konkurrenzverbote ohne Grenzen: Nach der Kündigung ein Jahr Branchenverbot? Nur in engen Grenzen zulässig
- Fehlende KV-Zuordnung: Ohne Verwendungsgruppe kannst du nicht prüfen, ob dein Gehalt stimmt
Kostenlose Prüfung durch die Arbeiterkammer
Du musst den Vertrag nicht allein verstehen: Die Arbeiterkammer prüft Arbeitsverträge kostenlos – persönlich, telefonisch oder per E-Mail, in vielen Regionen auch auf Englisch, Polnisch, Rumänisch und anderen Sprachen. Schick den Vertrag vor der Unterschrift hin. Seriöse Arbeitgeber haben damit kein Problem – im Gegenteil.
Häufige Fragen (FAQ)
Ja, auch mündliche Vereinbarungen gelten – aber der Arbeitgeber muss dir innerhalb einer Woche einen Dienstzettel mit den wichtigsten Bedingungen aushändigen. Zum eigenen Schutz: alles Wichtige schriftlich festhalten.
Vor der Unterschrift ansprechen und korrigieren lassen. Nach der Unterschrift gilt der Vertrag – mündliche Zusagen sind dann kaum noch beweisbar.
Bei der Arbeiterkammer (AK) deines Bundeslands – persönlich, telefonisch oder online. Die Prüfung ist kostenlos und in vielen Sprachen möglich.
Fazit
Ein Arbeitsvertrag ist kein Formalakt, sondern die Grundlage deiner nächsten Jahre: Gehalt, Verwendungsgruppe, Arbeitszeit, Überstunden, Fristen. Zehn Minuten Checkliste – oder ein kurzer Anruf bei der Arbeiterkammer – und du unterschreibst mit ruhigem Gewissen. Gute Arbeitgeber erwarten genau das von dir.

